Förderangebote
Um die vielfältige und lebendige Kunst- und Kulturlandschaft Kassels zu unterstützen und weiterzuentwickeln, stellt die Stadt Kassel verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung und bietet Beratung an.
Sonderförderung für Musikclubs und Livespielstätten
Mit der einmaligen Sonderförderung „Clubstärkung2026“ unterstützt die Stadt Kassel Clubs, Livespielstätten und Diskotheken gezielt bei der Sicherung bestehender Standorte und der Realisierung neuer kultureller Orte. Gefördert werden insbesondere Beratungs- und Dienstleistungen von Architekturbüros sowie die Erstellung fachlicher Gutachten, etwa in den Bereichen Lärm, Brandschutz oder Statik. Damit sollen insbesondere Genehmigungsverfahren bei Neugründungen und bestehende Clubs bei Änderungsanträgen unterstützt werden.
Eine Bewerbung ist nach persönlichem Beratungstermin ab sofort bis zum 15. Oktober 2026 möglich.
Alle Informationen zur Projektförderung erhalten Sie hier.
Projektförderung
Kasseler Kulturinstitutionen und Kulturschaffende können jährlich bis zum 31. Januar Fördermittel für Projekte aller künstlerischen Sparten beantragen. Bei verfügbaren Restmitteln sind nach Rücksprache bis zum 15. November weitere Anträge möglich. Gefördert werden vor allem Projekte mit öffentlicher Präsentation. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Beratung bietet die Abteilung Kulturförderung und -beratung an.
Alle Informationen zur Projektförderung erhalten Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Institutionelle Förderung
Neben dem Betrieb der städtischen Kulturinstitutionen (Naturkundemuseum, Stadtmuseum, Musikakademie, Stadtbibliothek, Stadtarchiv, Kulturhaus Dock 4, Palais Bellevue und Bürgerhäuser) ist die Stadt Kassel am Staatstheater Kassel, an der documenta und Museum Fridericianum gGmbH und an der GRIMMWELT Kassel gGmbH beteiligt. Darüber hinaus werden zahlreiche weitere Kultureinrichtungen durch institutionelle Förderung von der Stadt Kassel unterstützt. Über die institutionelle Förderung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung.
Ausstellungshonorare
Mit Ausstellungshonoraren fördert die Stadt Kassel die Vergütung von Bildenden Künstlerinnen und Künstlern, die ihre Werke für öffentlich zugängliche Ausstellungen zur Verfügung stellen. Die Zuwendung dient der Wertschätzung der künstlerischen Leistung und stellt eine finanzielle Aufwandsentschädigung der Ausstellungstätigkeit dar.
Ausstellungsorte und ausstellende Institutionen, die die Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Gewährung von Ausstellungshonoraren stellen. Das Ausstellungshonorar wird in voller Höhe an die ausstellenden Künstlerinnen und Künstler weiteregegeben. Eine Antragstellung für Ausstellungshonorare ist durchgängig möglich.
Bitte nehmen Sie bei Erstantragstellung vorab Kontakt mit uns auf.
Kati Werkmeister
Anschrift
Raum: 2.6
Obere Königsstraße 17
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 787-4023
- 0561 787-884023
- kati.werkmeisterkasselde
Nachwuchsstipendien
Die Stadt Kassel vergibt jährlich fünf spartenoffene Arbeitsstipendien für Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler aus Kassel. Die Stipendien sollen die künstlerische Entwicklung der Kulturschaffenden fördern und den Übergang in das Berufsleben erleichtern.
Alle Informationen zum Nachwuchsstipendium erhalten Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Kulturberatung
Beratung für Kulturakteurinnen und Kulturakteure bei der Planung und Umsetzung ihrer Vorhaben. Mehr Informationen bekommen Sie hier. (Öffnet in einem neuen Tab)