Stiftungen

Stiftungen haben eine lange Tradition in Kassel und decken viele Bereiche der Gemeinnützigkeit ab. Stiftungen sind zu jedem Zweck zulässig, es sei denn, die Verwirklichung ist unmöglich oder wegen Verstoßes gegen bestehende Gesetze verboten.

Die Stiftungsverwaltung der Stadt Kassel verwaltet rechtlich selbstständige und unselbstständige Stiftungen. Der Zweck der Stiftung wird durch den Stifter oder die Stifterin inhaltlich bestimmt. An diese Vorgaben ist die Stiftungsverwaltung gebunden. 

Die Stiftungen finanzieren sich überwiegend aus Zinserträgen, Zustiftungen und Spenden. Für Spenden an die Stiftungen erhalten Sie von der Stiftungsverwaltung Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen).

Überblick