Die Stiftungsverwaltung der Stadt Kassel verwaltet rechtlich selbstständige und unselbstständige Stiftungen. Der Zweck der Stiftung wird durch den Stifter oder die Stifterin inhaltlich bestimmt. An diese Vorgaben ist die Stiftungsverwaltung gebunden.
Die Stiftungen finanzieren sich überwiegend aus Zinserträgen, Zustiftungen und Spenden. Für Spenden an die Stiftungen erhalten Sie von der Stiftungsverwaltung Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen).
Überblick
Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung der Stadt Kassel
Kasseler Kunstpreis – Dr. Wolfgang Zippel‐Stiftung
Dr. Karl‐und‐Waltraud‐Branner‐Stiftung
Details zu den einzelnen Stiftungen finden Sie unten über die Aufklapp-Menüs.
Stiftung Brückner-Kühner
Die Stiftung Brückner-Kühner wurde 1984 durch das in Kassel lebende Schriftstellerehepaar Christine Brückner und Otto Heinrich Kühner gegründet, um die Kultur des Humors und der zeitgenössischen Literatur sowie auch - nach dem Ableben der Stifter - die Erinnerung an ihr eigenes Leben und Werk zu fördern.
Zweck der Stiftung ist:
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zwecke der Stiftung sind die Förderung der Kunst und Kultur sowie die Förderung der Wissenschaft und Forschung.
- Die Stiftungszwecke werden insbesondere durch die Vergabe eines Kasseler Literaturpreises für grotesken Humor verwirklicht. Dieser Preis wird durch Zuerkennung eines Geldbetrages von zunächst 10.000 Euro vergeben. Der Preis soll, sofern die Mittel des Stiftungsvermögens das zulassen, jährlich vergeben werden. Jeweiliger Preisträger soll ein für ein literarisches Werk in der Tradition des grotesken Humors auszuzeichnender Schriftsteller oder ein Wissenschaftler für seine wissenschaftliche Forschung auf diesem Feld sein.
- Darüber hinaus erstrecken sich die Stiftungszwecke auch auf die Förderung einer Gesamtausgabe der Werke des Stifterehepaares Otto Heinrich Kühner und Christine Brückner sowie auf die Pflege und Vermittlung ihres Nachlasses.
- Ebenso umfassen die Stiftungszwecke die Vergabe von Stipendien und Forschungsaufträgen sowie die Finanzierung und Durchführung von Publikationen, Seminaren, Workshops, Lesungen, Ausstellungen und Kolloquien zur Kultur des Komischen sowie zu sonstiger zeitgenössischer Literatur.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Organmitglieder sowie die Rechtsnachfolger der Stifter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
- Die Stiftung darf einen Teil, jedoch höchstens ein Drittel ihres Einkommens dazu verwenden, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Kontakt
Stiftung Brückner-Kühner
Anschrift
Hans-Böckler-Straße 5
34121 Kassel
Kontoverbindung
IBAN | DE54520503530002167695 |
Freundeskreis Brückner-Kühner
Elke Böker
Lenoir'sche Stiftung
Die am 12. Juni 1893 von dem in Kassel gebürtigen Chemiker George André Lenoir in seinem und seines Bruders Conrad Namen errichtete Stiftung führt den Namen „Stiftung der Brüder George und Conrad Lenoir zur Erziehung von Kindern, insbesondere Waisen ohne Rücksicht auf Konfession, Orts- und Landesangehörigkeit der Eltern".
Zweck der Stiftung ist:
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zwecke der Stiftung sind die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.
- Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Erziehung unterstützungsbedürftiger Kinder, insbesondere Waisen, zu körperlich und geistig gesunden Menschen ohne Rücksicht auf das religiöse Bekenntnis und die Orts- und Landeszugehörigkeit ihrer Eltern bzw. entsprechende Ziele zu unterstützen. Die entsprechende Tätigkeit der Stiftung kann sich auch auf Halbwaisen sowie solche Kinder beziehen, deren Eltern ihrer Erziehungspflicht nicht nachkommen oder auf die Entwicklung des Kindes einen störenden Einfluss haben. Die Wahrnehmung der Stiftungsaufgabe erfolgt im Wesentlichen durch die Unterstützung von vorrangig privaten Projekten und Institutionen, die dem Stiftungszweck entsprechen, in Form von Zuschüssen und Finanzierungshilfen.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Organmitglieder sowie der Stifter und seine Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
- Die Stiftung darf einen Teil, jedoch höchstens ein Drittel ihres Einkommens dazu verwenden, um in angemessener Weise das Andenken an den Stifter zu ehren und die Gräber zu pflegen.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Kontakt
Kämmerei und Steuern
Anschrift
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Eintritt
IBAN | DE17520503530002167682 |
Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung der Stadt Kassel
Die Stiftung führt den Namen „Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung der Stadt Kassel“. Sie vereint die am 23. Mai 1959 in der „Stiftungsgruppe 1 - Stiftung für allgemeine Wohlfahrtszwecke“ zusammengefassten rechtlich unselbständigen Stiftungen sowie Schenkungen und Vermächtnisse
- Stiftung Elisabeth Barth für Wohlfahrtszwecke außerhalb der gesetzlichen Fürsorgepflicht;
- Stiftung Benz-Herzog zugunsten Lungen-, Herz- und Krebskranker und weiterer bedürftiger Personen;
- Stiftung der Gräfin Louise Wilhelmine Emilie Gräfin Bose zur Unterstützung befähigter, würdiger und bedürftiger junger Leute während der Vorbereitung auf ihren künftigen Lebensberuf (Ackerbau, Gärtnerei, ländliches Handwerk) und zur Unterbringung verwahrloster Kinder;
- Stiftung Eduard Brändly für hilfsbedürftige Arme ohne Unterschied des Glaubens;
- Stiftung Philipp Wilhelm Buchbach für Wohlfahrtszwecke;
- Louis-Moritz und Alwine Cleve-Stiftung zur Unterstützung zweier unbemittelter Studierender*;
- Therese Duysing-Stiftung zur Unterstützung würdiger und bedürftiger Mädchen, die der Armenversorgung noch nicht anheimgefallen sind;
- Vermächtnis Fiedler für Arme aus allen und jeden Ständen;
- Dr. Gottlieb Fiedler-Stiftung zur Heilung und Ausbildung armer Blinder*;
- Vermächtnis der Eleonore Henriette Flügger zur Gründung einer Unterrichtsanstalt für Blinde oder zur Berufsausbildung für Blinde*;
- Vermächtnis des Adolph Harloff zum Kauf und der Verteilung von Kohlen an verschämte arme Familien der Stadt Kassel*;
- Stiftung Dr. Ing. Karl Henschel zur Linderung der Wohnungsnot;
- Heinz und Walter Hoffmann-Stiftung zur Unterstützung bedürftiger und begabter Schüler;
- Stiftung Sophie Elise Hüpeden für Wohltätigkeitszwecke;
- Stiftung Carl Heinrich Jäckel zum Ankauf von Land und Verteilung desselben an hiesige unbemittelte Familien zum Kartoffelanbau;
- Stiftung Marie Elisabeth Kellermann zur Heilung oder Pflege unbemittelter Gemütskranker*;
- Stiftung Emil August Kersting zur Unterstützung junger Kaufleute zum Besuch der höheren Schule, zur Unterstützung junger Kaufleute für Ausbildungsreisen und zur Unterstützung armer evangelischer Waisenkinder*;
- Stiftung Dorothea Koch zugunsten von Altersheimen;
- Stiftung Fritz Koch zugunsten Blinder in Unterrichtsanstalten;
- Henriette Mond-Stiftung für würdige und bedürftige Einwohner, welche bei Genesung von einer überstandenen Krankheit noch besonderer Pflege und Schonung bedürfen;
- Stiftung Geschwister Müller zugunsten bedürftiger Blinder und Behinderter zum Weihnachtsfest*;
- Stiftung Sophie Petri zugunsten der höheren Mädchenschule und für Arme;
- Stiftung Jenny Reusing zugunsten armer und bedürftiger Kasseler Kinder für den Aufenthalt in einer Ferienkolonie und für die Behindertenfürsorge*;
- Brendina Rinaldsche Stiftung zur Linderung von in Not geratenen Personen ohne Unterscheid des Geschlechts, der Religion und der Vergangenheit;
- Stiftung Charlotte Rittershausen zur Unterstützung würdiger und bedürftiger unverheirateter Frauen aus gebildeten Ständen, die das 40. Lebensjahr überschritten haben*;
- Konstantin Rudolph-Stiftung für Blinde und Behinderte*;
- Stiftung der Geschwister Konrad und Elise Schäfer zugunsten armer alleinstehender Kranker*;
- August Schirmer-Stiftung zur Linderung der Not und zur Unterstützung unbemittelter Witwen und Waisen ehemaliger kurhessischer Militärpersonen*;
- Therese Schonger-Stiftung zur Unterstützung unverheirateter würdiger Frauen*;
- Ludwig Spangenberg-Stiftung für hilfsbedürftige Militär-Invaliden;
- Stiftung Daniel Stöckenius für gemeinnützige und wohltätige Zwecke, nämlich zur Errichtung öffentlicher Wärmestuben zur Winterszeit*;
- Stiftung Friedrich Thomée für ein Genesungsheim;
- Stiftung Bertha Vornbaum für Wohlfahrtszwecke;
- Stiftung Ludwig und Hermann Wack zur Erholung armer kranker Kinder in der Walderholungsstätte Kragenhof und zur Verwendung für Arme;
- Verschiedene Schenkungen für Wohlfahrtszwecke und
- Verschiedene Vermächtnisse zur Verbesserung der Armenwohnungen,
- die am 20. Juni 1966 gegründete unselbstständige
- Stiftung Geschwister Koch zugunsten bedürftiger Waisenkinder ohne Unterschied der Konfession,
- die am 27. Oktober 1977 gegründete unselbstständige Stiftung Heinrich Grebe zur Verhütung der Vereinsamung älterer Menschen und Förderung der Teilnahme am Leben der Gesellschaft
- Vermächtnis Friedrich Kotzbau zum Wohle der Altenpflege.
Zweck der Stiftung ist:
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zwecke der Stiftung sind die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder wirtschaftlich hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 2 AO.
- Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung notleidender, gefährdeter oder hilfebedürftiger Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kassel im Alter und bei Krankheit, bei körperlicher oder geistiger Behinderung sowie bei wirtschaftlicher Not. Weiterhin werden Maßnahmen zur Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung sowie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Schulbildung gefördert. Ebenso gefördert werden Maßnahmen zur Teilhabe von alten Menschen am Leben der Gemeinschaft. Daneben können auch Maßnahmen zur Aufklärung über gesundheitliche Risiken, über die Vermeidung von Krankheiten und sonstige Vorsorgemaßnahmen gefördert werden.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Organmitglieder sowie die Erben oder Rechtsnachfolger der Stifterinnen und Stifter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
- Die Stiftung darf einen Teil, jedoch höchstens ein Drittel ihres Einkommens dazu verwenden, um in angemessener Weise das Andenken an die Stifterinnen und Stifter zu ehren und deren Gräber zu pflegen.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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Kämmerei und Steuern
Anschrift
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Eintritt
IBAN | DE33520503530002208910 |
Luise Reiss-Stiftung
Der am 8. April 1908 zu Frankfurt am Main verstorbene seinerzeitige Königlich Preußische Hofkapellmeister a.D. Carl Heinrich Adolf Reiß hat in Artikel 3 Nr. 2 seiner letztwilligen Verfügung vom 18. Juli 1890 ein Kapital von 50.000 Mark (fünfzigtausend Mark) ausgesetzt zur Gründung einer Stiftung, deren Zinserträgnisse alljährlich bedürftigen Witwen und Waisen ehemaliger Mitglieder des früheren Königlichen Theaterorchesters, jetzt Staatstheaterorchester, in Kassel zu Gute kommen sollen.
Zweck der Stiftung ist:
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie die Förderung von Kunst und Kultur. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die Gewährung von Beihilfen an bedürftige Witwen und Waisen und sonstige bedürftige Angehörige von Musiker(innen) des Staatsorchester Kassel
- die Förderung der musikalischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Kassel
- die Förderung und Unterstützung von bedürftigen Musikern in der Stadt Kassel
- Gewährung von Beihilfen an Witwen und Waisen und sonstige Angehörige von am Staatstheater Kassel (künstlerisch) tätigen Mitarbeitern
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht primär eigenwirtschaftliche Zwecke. Ihre Mittel darf die Stiftung nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Eine Verwendung der Stiftungsmittel im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für die Stiftung ist in einem angemessenen Umfang zulässig. Die Erben/Rechtsnachfolger des Stifters erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Stiftung.
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Kämmerei und Steuern
Anschrift
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Kontoverbindung
IBAN | DE16520503530000011099 |
Verwendungszweck | „Luise Reiss-Stiftung“ |
Arnold-Bode-Stiftung
Eine Sammlung von Kunstwerken, die documenta‐Künstler dem „Vater der documenta“ 1975 zum 75. Geburtstag schenkten, bildet das Grundkapital der Arnold‐Bode‐Stiftung. Sie wurde 1978, ein Jahr nach Bodes Tod, von der Stadt Kassel ins Leben gerufen. Die Stiftung führt den Namen "Arnold-Bode-Stiftung". Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Kassel.
Zweck der Stiftung ist:
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO 1977).
- Zweck der Stiftung ist die allgemeine Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere durch die Vergabe eines Arnold-Bode-Preises.
- Der Arnold-Bode-Preis wird an bildende Künstler in Form eines Stipendiums vergeben. Die Auswahl des jeweiligen Preisträgers ist Aufgabe des Kuratoriums (§ 6). Die Festlegung der Höhe des Stipendiums erfolgt durch den Stiftungsvorstand und das Kuratorium. Der Preis soll, sofern die Erträge des Stiftungsvermögens dies zulassen, jährlich vergeben werden.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die in dieser Verfassung genannten Zwecke verwendet werden. Es darf Reine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Kontakt
Magistrat der Stadt Kassel
Anschrift
Kulturamt
-Kulturförderung und ‐beratung-
Obere Königsstraße 17
34117 Kassel
Kontoverbindung
IBAN | DE16520503530000011099 |
Verwendungszweck | „Arnold-Bode-Stiftung“ |
Kasseler Kunstpreis - Dr. Wolfgang Zippel-Stiftung
Die Stiftung führt den Namen " Kasseler Kunstpreis-Dr. Wolfgang Zippel-Stiftung". Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Kassel.
Zweck der Stiftung ist:
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO 1977).
- Der Zweck der Stiftung ist die allgemeine Förderung der bildenden Kunst und Musik, insbesondere durch die Vergabe eines Kasseler Kunstpreises. Dieser Preis wird durch Zuerkennung eines Geldbetrages von zunächst 15.000 DM jährlich an junge bildende oder musikbetreibende Künstler im Alter bis zu 30 Jahren, die im nordhessischen Raum gehören oder dort ansässig sind, vergeben. Dieser Betrag wird aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens finanziert. Der Preis soll erstmals in 1992 vergeben werden. Die Auswahl des jeweiligen Preisträgers ist die Aufgabe des Stiftungsrates. Der Preis soll, sofern die Erträge des Stiftungsvermögens das zulassen, jährlich vergeben werden. Soweit die Erträgnisse des Stiftungsvermögens über 15.000 DM jährlich hinausgehen, sind die zur Verfügung stehenden Beträge zur Förderung künstlerischer Vorhaben in der Stadt Kassel und zum Ankauf von Kunstgegenständen für die Kasseler Museen zu verwenden. Diese Mittel dürfen nur zusätzlich zu öffentlichen Mitteln, nicht aber anstelle solcher Mittel, verwendet werden (Ziffer 4 des Testaments).
- Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel der Stiftung sowie etwaige Gewinne dürfen nur für die in dieser Verfassung genannten Zwecke verwendet werden.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Kontakt
Magistrat der Stadt Kassel
Anschrift
Kulturamt
Kulturförderung und ‐beratung
Obere Königsstraße 17
34117 Kassel
Kontoverbindung
IBAN | DE16520503530000011099 |
Verwendungszweck | „Dr. Wolfgang-Zippel-Stiftung“ |
Künstler-Nekropole-Stiftung
Die Stiftung führt den Namen " Künstler-Nekropole-Stiftung". Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Kassel.
Zweck der Stiftung ist:
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO 1977).
- Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur, indem sie organisatorisch und finanziell die Schaffung und Unterhaltung von Grab- und Todesmonumenten ausgewählter Künstlerinnen und Künstler unterstützt. Die Auswahl der Künstlerinnen und Künstler ist Aufgabe des Stiftungsrates. Eine weitere Aufgabe besteht darin, im Gespräch mit Kunstvermittlern, Künstlern, Wissenschaftlern, Stadt-und Landschaftsplanern und der Stadt Kassel am Modell der Nekropole der Künstler einer Neubestimmung der Kunst im öffentlichen Raum ein Forum zu schaffen.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel der Stiftung sowie etwaige Gewinne dürfen nur für die in dieser Verfassung genannten Zwecke verwendet werden.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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Magistrat der Stadt Kassel
Anschrift
Kulturamt
Kulturförderung und ‐beratung
Obere Königsstraße 17
34117 Kassel
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Kontoverbindung
IBAN | DE16520503530000011099 |
Verwendungszweck | „Künstler-Nekropole-Stiftung“ |
Dr. Karl-und-Waltraud-Branner-Stiftung
Die Stiftung führt den Namen "Dr. Karl-und-Waltraud-Branner-Stiftung". Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Kassel.
Zweck der Stiftung ist:
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO 1977).
- Die Stiftung hat den Zweck der allgemeinen Förderung der Kunst und Kultur. Die Erträge der Stiftung müssen dem Stadtmuseum der Stadt Kassel für die Anschaffung von Kunstgegenständen aus der Kasseler Stadtgeschichte zur Verfügung gestellt werden. Jahreserträge von weniger als 5.000 DM sollen grundsätzlich nicht ausgezahlt, sondern bis zu diesem Mindestbetrag angespart werden. Für größere Objekte soll die Möglichkeit des Ansparens der Erträge aus mehreren Jahren auch über den Betrag von 5.000 DM hinaus gegeben sein.
- Die Auswahl der aus den Stiftungsmitteln zu erwerbenden Gegenstände trifft der/die jeweilige Leiter/Leiterin des Stadtmuseums im Einvernehmen mit den beiden Stiftern bzw. dem/der Längstlebenden von ihnen, nach dem Tode beider Stifter mit dem Testamentsvollstrecker.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel der Stiftung sowie etwaige Gewinne dürfen nur für die in dieser Verfassung genannten Zwecke verwendet werden.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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Kämmerei und Steuern
Anschrift
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
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IBAN | DE16520503530000011099 |
Verwendungszweck | „Dr. Karl-und Waltraud-Branner-Stiftung“ |
Walter-Heilwagen-Stiftung
Diese Stiftung beruht auf dem Testament des Walter Heilwagen vom 12.11.1992, das vom Nachlassgericht Kassel unter dem Aktenzeichen 790 VI H 278/02 eröffnet worden ist.
Durch Vereinbarung vom 26.10.2004 wurde die Stiftung errichtet und die Stiftungsverfassung beschlossen. In Zweifelsfällen ist stets das zu Grunde liegende Testament heranzuziehen, von dem eine Leseabschrift als Anlage der Satzung beigefügt ist. Dabei sind indessen neben dem Wortlaut des Testaments auch die seit Errichtung des Testaments vergangene Zeit und die seither geänderten äußeren Umstände zu berücksichtigen, wobei Sinn und Zweck der Ideen des Stifters immer zu beachten sind.
Die Stiftung trägt den Namen „Walter-Heilwagen-Stiftung“. Die Stiftung ist eine nicht rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Kassel. Die Verwaltung der Stiftung erfolgt durch die Stadt Kassel im Rahmen eines Sondervermögens gemäß §§ 115/116 Hessische Gemeindeordnung. Maßgebend für das Rechtsverhältnis zwischen der Stiftung und der Stadt Kassel (Treuhänderin) sind die Bestimmungen des Abschnitts (2.2) der in der Präambel genannten Vereinbarung. Das Geschäftsjahr ist das Haushaltsjahr der Stadt Kassel.
Zweck der Stiftung:
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel der Stiftung sowie etwa erzielte Gewinne dürfen nur für die in dieser Satzung genannten Zwecke verwendet werden.
- Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zwecke der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Die Zwecke der Stiftung sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.
- Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung von Wissenschaft, Kunst, Kultur, Bildung und Erziehung auf dem Gebiet der Humanisierung des menschlichen und gesellschaftlichen Zusammenlebens in Kassel oder von Kassel ausgehend - entsprechend der Ausrichtung der Lebensarbeit des Stifters.
Die Erfüllung des Zwecks erfolgt durch
- Verleihung des Walter-Heilwagen-Preises,
- Bereitstellung von Fördermitteln für wissenschaftliche, künstlerische, journalistische oder praktisch-humanitäre Leistungen, Erstellung einer Dokumentation über das Leben und die Arbeit des Stifters.
Die Stiftung hat die Aufgabe, das Familiengrab des Stifters, in dem auch die Lebensgefährtin des Stifters, Maria Lütkemeyer, ruht, für die Dauer der Grabstelle zu pflegen und zu erhalten, wozu auch die Bestellung und das Setzen eines Grabsteins gehört, der die Lebensdaten des Stifters und seiner Lebensgefährtin enthält. Art und Gestaltung des Grabsteins liegt allein in der Hand des Beirats. Die Kosten trägt die Stiftung.
Bei allen Verfügungen, die die Stiftung trifft, ist stets und besonders zu beachten: die Lebensarbeit des Stifters hat der Humanisierung im menschlichen und gesellschaftlichen Zusammenleben gedient – das muss auch Richtschnur für die Tätigkeit der Stiftung sein.
Walter Heilwagen
Kontakt
Kämmerei und Steuern
Anschrift
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Kontoverbindung
IBAN | DE16520503530000011099 |
Verwendungszweck | „Walter-Heilwagen-Stiftung“ |